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Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

1. GEGENSTAND DES VERTRAGES

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur Seidewitz und Seidewitz GbR – nachstehend “Agentur“ genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Kunde“ genannt.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von allen Agenturleistungen.

1.3 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

2.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen einer klassischen Werbedesign-Agentur, wie Konzeption, Entwurf, Gestaltung, Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen. Etwaige von der Agentur erstellte Maßnahmen im Internet sind an die geläufigen Desktop-Browserversionen angepasst. Eine Anpassung an mobile Browserversionen bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Insoweit anfallender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten. Wird das Briefing bzw. Sonstiges mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

2.2 Sämtliche Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend. Die Agentur kann nach Ablauf dieses Zeitraums nicht garantieren, dass die in dem Angebot aufgeführten Preise eingehalten werden können.

3. VERGÜTUNG

3.1 Es gilt die im Vertrag bzw Angebot vereinbarte Vergütung:
Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % – über dem über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

3.2 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Im Falle eines Projektabbruchs werden die durch die Agentur bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, die angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten abgerechnet. Eine bei Projektabbruch durch den Auftraggeber bereits begonnene Arbeitsphase wird auch dann als abgeschlossen berechnet, wenn der Auftraggeber auf die Übermittlung und eventuelle Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Phase verzichtet. Die ganze oder teilweise Verwertung bis zu einem vorzeitigen Projektabbruch durch die Agentur erarbeiteter Ideen, Entwürfe und Ergebnisse durch den Auftraggeber bedarf dann einer zusätzlichen Vereinbarung mit der Agentur.

3.3 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

3.4 Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Künstlerische Leistungen werden gemäß UStG, §12 Absatz 2 Punkt 7c mit einer ermäßigten Mehrwertsteuer von 7% berechnet.

4. NUTZUNGSRECHT

4.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet oder den vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Rechnungen, liegen alle Nutzungsrechte für von der Agentur erarbeiteten Leistungen bei der Agentur. Dies gilt auch für ungenutzte Leistungen der Agentur, wie etwa verworfene Entwürfe.

4.2 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist die Herausgabe offener Dateien nicht im Angebot enthalten.

4.3 Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen ganz oder teilweise zu veröffentlichen, diese bei Wettbewerben einzusetzen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung unentgeltlich zu nutzen.

5. NUTZUNGSHONORAR

Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung: Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie: räumliche Ausdehnung (außerhalb des im Vertrag festgelegten Bereichs), zeitliche Ausdehnung (nach Beendigung des Vertrages), inhaltliche Ausdehnung (in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form), Einsatz in anderen Werbeträgern, berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar.

6. WEITERGABEVERBOT

Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für die Agentur bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

7. HAFTUNG

7.1 Die Agentur haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Die Agentur haftet nicht für von dem Kunden beigestellte Unterlagen, Daten, Informationen usw., insbesondere nicht dafür, dass diese frei von Schutzrechten sind. Der Kunde hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und alle der Agentur durch eine solche schuldhafte Pflichtverletzung entstanden Schäden, Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.

7.3 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränkt, die die Agentur bei Vertragsschluss aufgrund für die Agentur erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätte voraussehen müssen.

8. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNGSFRISTEN

Dieser Vertrag tritt mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme des Angebotes in Kraft.

9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.